re:publica 25
26.-28. Mai 2025
STATION Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den re:publica 2023-Ticketkauf
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer*innen und der republica GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Andreas Gebhard, Schönhauser Allee 6/7, 10119 Berlin (im Folgenden: „re:publica“) als Veranstalterin für die Veranstaltung „re:publica 2023“.
§ 2 Anmeldung/Ticketkauf
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an der re:publica 2023 erfolgt online über den Ticketing-Dienstleister „pretix“; rami.io GmbH (Berthold-Mogel-Straße 1, 69126 Heidelberg, Deutschland)
(2) Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Teilnehmer*innen per E-Mail eine Bestellbestätigung. Mit dem Zugang der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen Teilnehmer*innen und der re:publica zustande.
§ 3 Teilnahmekosten
(1) Die Teilnahmekosten werden auf der Ticketbuchungsseite klar ausgegeben. Der dort genannte Betrag umfasst eine Teilnahme an der re:publica. Der genannte Betrag versteht sich, wie ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und weiteren Gebühren.
(2) Die re:publica sendet über den Dienstleister pretix Teilnehmer*innen eine Rechnung über die Teilnahmekosten zu. Die Kosten sind, je nach Zahlart, unmittelbar oder innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung an die republica GmbH zu zahlen.
§ 4 Änderungen der Veranstaltung
(1) Die re:publica ist berechtigt, die re:publica 2023 zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Sprecher*innen einzusetzen, oder das Programm der re:publica 2023 kurzfristig zu ändern. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung der re:publica 2023, gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen, sofern Teilnehmer*innen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht; auf diese Rechtsfolge sind Teilnehmer*innen in der Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises erfolgt nicht.
(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei einem Ausfall von Sprecher*innen oder Mitgliedern des Organisationsstabs, kann die re:publica die re:publica 2023 absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; Teilnehmer*innen erhalten eine bereits geleistete Teilnahmekosten zurück. Weitergehende Teilnehmer*innen-Ansprüche sind ausgeschlossen
(3) Über Änderungen von Zeiten der re:publica 2023 oder über wesentliche Änderungen im Ablauf der re:publica 2023 sowie über eine Absage der Veranstaltung gemäß Abs. 1 informiert die re:publica die angemeldeten Teilnehmer*innen schnellstmöglich über die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle.
§ 5 Rücktritt/Stornierungen
Das Stornieren bzw. ein Rücktritt vom Ticketkauf ist gemäß § 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB nicht möglich und daher ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
(1) Die re:publica haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der re:publica, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie
c) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder im Fall einer Garantie
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die re:publica nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (s.g. „Kardinalpflicht“). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine weitergehende Haftung der re:publica ist ausgeschlossen; dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der re:publica ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen, Mitarbeiter*innen oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche Teilnehmer*innen beträgt ein Jahr, es sei denn sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter*innen der re:publica, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Beschäftigten. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber den vorgenannten Personen.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Die republica GmbH behält sich vor Mitschnitte der Veranstaltung, beispielsweise das Streamen/Bereitstellen der Inhalte zu/auf einer anderen Plattform zu untersagen.
(2) Zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit kann die re:publica oder von ihr jeweils beauftragte bzw. sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse, Medien) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Tonaufnahmen erstellen, die die Teilnehmer*innen der Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Tonaufnahmen können nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
§ 8 Datenschutz
re:publica verwendet die im Rahmen des Ticketkaufes erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und – soweit hierzu gesondert eingewilligt wurde – für Marketing- und Werbezwecke. Eine Übermittlung an Dritte kann zu diesem Zwecke erforderlich werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und Abrechnung der Teilnahmekosten werden die notwendigen personenbezogenen Daten an den Dienstleister (pretix, hier:) rami.io GmbH, Berthold-Mogel-Straße 1, 69126 Heidelberg, Deutschland übermittelt und von diesem entsprechend genutzt und verarbeitet. Weitere Hinweise dazu gibt es auch in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher*innen
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen besteht nicht. Für den Kauf von Tickets für terminlich festgelegte Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für Bestellungen dieser Dienstleitungen daher ausgeschlossen. Jede erfolgte Bestellung von Tickets verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung ebendieser.
§ 10 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info at re-publica.com
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG:
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen Teilnehmer*innen haben keine Gültigkeit.
(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der republica GmbH, Berlin.