re:publica 25
26.-28. Mai 2025
STATION Berlin
Der Digital Services Act (DSA) findet seit dem 25.08.2023 auf sehr große Onlineplattformen Anwendung, für kleine und mittelgroße Plattformen seit dem 17.02.2024. Adressaten der neuen Plattformregulierung sind sowohl meinungsbildende Plattformen als auch sonstige Online-Plattformen wie etwa Marktplätze und Videosharing-Plattformen.
Die Bundesnetzagentur soll in Deutschland nach Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes die Aufgabe des Digital Services Coordinator übernehmen und den DSA gegenüber Onlineplattformen und sonstigen Vermittlungsdiensten mit Sitz in Deutschland durchsetzen. Gleichzeitig wirkt die Bundesnetzagentur im European Board an der Durchsetzung des DSA auch gegenüber sehr großen Onlineplattformen mit.
Der Präsident der Bundesnetzagentur berichtet, wie die Bundesnetzagentur sich auf die neue Rolle vorbereitet hat, wie der Austausch mit den weiteren DSCs in der EU verläuft und wo die aktuellen Prioritäten liegen.
Die Teilnehmer:innen sind eingeladen, alles zu fragen, was sie an der neuen Plattformregulierung interessiert, und die Aspekte zu adressieren, die sie in diesem Kontext für besonders wichtig halten.