Tausende Euro Schadensersatz für einen Post

Beata-Konstanze Hubrig

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Zusammenfassung
Ein Nutzer postete im Dezember 2015 über einen Spendenkalender, nannte den Künstler und verlinkte die Website, auf welcher der Spendenkalender käuflich zu erwerben ist. Für den Post verwendete er eines der zwölf Bilder, die in dem Spendenkalender abgedruckt waren. 2022 soll er 3.258,75 € Schadensersatz zahlen. Was ist da los an unseren Gerichten?
Kurz-Vortrag
Deutsch
Conference

Die deutsche Auslegung des europarechtlich geregelten Urheberrecht führt zu einer nicht kalkulierbaren Schadensersatzgefahr für NutzerInnen. Es scheint hier eine Herrschaft auf Seiten der Verwertungsindustrie durch deutsche Gerichte etabliert zu sein. NutzerInnen werden zu oft und nicht vorhersehbar Schadensersatzansprüchen von mehreren Tausend Euro ausgesetzt. Dies ist jedoch vom europäischen Gesetzgeber und vom Europäischen Gerichtshof nicht gewollt und stellt eine deutsche Besonderheit dar. Diese Besonderheit liegt nicht zuletzt in der fehlenden Notwendig der Fortbildung wie auch in der konkreten Ausgestaltung der Arbeitsplätze von RichterInnen. Mit meiner Arbeit gehe ich Spuren nach, wie sich eine derart verwerterfreundliche Rechtsprechung etablieren konnte und was wir ihr entgegenzusetzen haben.

Speziell spreche ich den Blick von RichterInnen auf das Internet an, wie auch die wenig intuitiven Regelungen und die Problematik der hohen Streitwerte, die oft im fünfstelligen Bereich liegen.

Sinn und Zweck des Vortrages ist es, ein Schlaglicht auf unsere Gerichte am Beispiel des Urheberrechts zu werfen und auf die politische Einstellung, die hinter diesen Urteilen steht. Insbesondere möchte ich aufzeigen, wie wichtig es ist, dass wir eine verlässliche Veröffentlichung von Urteilen haben. Urteile sind Teil der politischen Landschaft, in der wir leben. Im Moment können wir nicht beurteilen, ob das Urheberrecht zum Zensurheberecht wird, denn unser Blick ist zu eng. Diese Beschränktheit ist gewollt und wird als aller erstes mit der geringen Veröffentlichung von Urteile auf Landesebene erreicht. In einer Rechtsgemeinschaft dürfen fast 3/4 aller Landes-Urteile nicht unveröffentlicht bleiben, so meine Forderung. Auch werde ich darstellen, dass wir nur ein funktionierender Rechtsstaat sein können, wenn wir Urteile aufbereitet bekommen. Aufbereitet in der Art, dass Bürger notwendig verstehen können, welcher Art Rechtsprechung sie unterliegen, um sich an diese halten zu können. Dazu gehört eben auch, dass Herrschaftssprache zugänglich gemacht wird.